So füllen Sie die Vorlage aus
- Tragen Sie Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihre UID-Nummer (ATU…) ein.
- Ergänzen Sie den Kunden. Ab 10.000 € brutto gehört auch seine UID-Nummer auf die Rechnung.
- Vergeben Sie eine fortlaufende Rechnungsnummer und nennen Sie Leistungsdatum oder Leistungszeitraum.
- Wählen Sie 20 %, 13 % oder 10 % USt. Als Kleinunternehmer stellen Sie die Steuer auf „Keine“.
- IBAN prüfen und die Rechnung als PDF herunterladen.
Pflichtangaben nach § 11 UStG
Damit Ihr Kunde die Vorsteuer abziehen kann, braucht eine österreichische Rechnung über 400 € brutto folgende Angaben:
- Name und Anschrift von Ihnen und vom Leistungsempfänger
- Ihre UID-Nummer (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, beginnt mit ATU)
- Bei einem Gesamtbetrag über 10.000 € brutto zusätzlich die UID-Nummer des Kunden
- Ausstellungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Waren oder Art und Umfang der Leistung
- Tag oder Zeitraum der Lieferung bzw. Leistung
- Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag, oder ein Hinweis auf die Steuerbefreiung
Weitere Vorlagen finden Sie unter Rechnungsvorlagen.
Kleinbetragsrechnung bis 400 €
Für Rechnungen bis 400 € brutto gelten vereinfachte Regeln. Es genügen:
- Name und Anschrift des Ausstellers
- Ausstellungsdatum
- Menge und Bezeichnung der Ware oder Leistung
- Tag oder Zeitraum der Leistung
- Bruttobetrag und Steuersatz
Kundendaten, UID-Nummer und Rechnungsnummer sind dann nicht zwingend. Viele vergeben trotzdem eine Nummer, weil das die Buchhaltung einfacher macht.
Kleinunternehmerregelung: Rechnung ohne Umsatzsteuer
Seit 2025 liegt die Grenze der Kleinunternehmerregelung bei 55.000 € Bruttoumsatz im Jahr (zuvor 35.000 € netto). Wird die Grenze im laufenden Jahr um höchstens 10 % überschritten, bleibt die Befreiung für dieses Jahr meist noch bestehen. Prüfen Sie Ihre Situation mit Ihrer Steuerberatung oder auf den Seiten des Finanzministeriums.
Als Kleinunternehmer weisen Sie keine Umsatzsteuer aus. Stellen Sie den Steuermodus auf „Keine Steuer“ und schreiben Sie einen Hinweis in die Anmerkungen, zum Beispiel: „Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung“. Wer trotzdem Steuer ausweist, schuldet sie dem Finanzamt.
Steuersätze und Reverse Charge bei Bauleistungen
In Österreich gelten drei Umsatzsteuersätze:
- 20 % Normalsteuersatz für die meisten Waren und Dienstleistungen
- 13 % etwa für bestimmte Kulturveranstaltungen, Pflanzen oder Tierfutter
- 10 % etwa für Lebensmittel, Bücher, Personenbeförderung und Beherbergung
Bei Bauleistungen an Unternehmer, die selbst Bauleistungen erbringen (zum Beispiel an einen Generalunternehmer), geht die Steuerschuld auf den Kunden über. Sie stellen dann ohne Umsatzsteuer in Rechnung, nennen die UID-Nummer des Kunden und schreiben: „Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)“. Für Rechnungen an Firmen in anderen EU-Ländern gilt Reverse Charge ebenfalls.